Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) wird es bei den Gebühren für öffentliche Leistungen Änderungen geben. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Diese Satzung regelt, wie viel die Stadt für bestimmte Verwaltungsleistungen von den Bürgern verlangt. Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bilden dabei verschiedene Gesetze, unter anderem die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und das Kommunalabgabengesetzes.
Die Stadt hat die Details der neuen Gebühren in einem PDF-Dokument veröffentlicht. Dort können die Bewohner nachlesen, welche Kosten für welche Leistungen nun anfallen.
Weitere Angaben zu den genauen Preisänderungen liegen bislang nicht vor.