Bad Säckingen führt neue Friedhofssatzung ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Friedhöfe. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Fassung der Friedhofssatzung beschlossen.
Mit dieser Entscheidung legt die Stadt fest, wie die Bestattungen und die Pflege der Gräber künftig geregelt sind. Die Grundlage für die neuen Vorschriften bilden das Bestattungsgesetz sowie die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Auch eine EU-Richtlinie für Dienstleistungen wurde bei der Erstellung der neuen Regeln berücksichtigt.
Wer genau wissen möchte, was sich an den Vorschriften geändert hat, kann die vollständige Bekanntmachung als PDF-Dokument einsehen. Die Stadt hat die Unterlagen zur Einsicht bereitgestellt.