Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) wird es bei Behördengängen teurer oder die Preise ändern sich. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
In dieser Satzung ist genau festgelegt, welche Gebühren die Stadt für ihre öffentlichen Leistungen erhebt. Das betrifft alle Bürger, die Dokumente oder Bescheinigungen vom Amt benötigen.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Kosten bilden verschiedene Gesetze, darunter die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz. Die Stadt hat die neuen Regeln offiziell bekannt gemacht.
Wer genau wissen möchte, welche Gebühr für welchen Service nun gilt, kann das entsprechende PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen. Weitere Details zu den konkreten Preisänderungen liegen bislang nicht vor.