Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Kosten von öffentlichen Leistungen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Die Stadt stützt sich bei dieser Entscheidung auf verschiedene Gesetze, darunter die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz. Die genauen Details und die vollständige Bekanntmachung der neuen Gebühren sind in einem PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt hinterlegt.
Welche konkreten Leistungen teurer oder günstiger werden, geht aus dem offiziellen Dokument hervor. Die Satzung regelt, wie die Stadt die Gebühren für ihre Leistungen erhebt.