Bad Säckingen lässt Bebauungsplan für Solarpark gelten
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) wird ein neues Bauprojekt rechtlich möglich. Am 6. August 2026 tritt der Bebauungsplan Nummer 59 in Kraft. Dieser trägt den Namen „Solarpark Rheingrüttäcker“.
Mit dem Inkrafttreten gelten auch die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen, damit die Planungen für den Solarpark umgesetzt werden können.
Wer genau wissen möchte, was der Plan vorsieht, kann die vollständigen Unterlagen auf der Homepage der Stadt einsehen. Dort ist auch die offizielle amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.