Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) wird es bei den Gebühren für öffentliche Leistungen Änderungen geben. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Die neue Regelung legt fest, welche Beträge die Bürger für verschiedene Leistungen der Stadtverwaltung bezahlen müssen. Die rechtliche Grundlage für diesen Schritt bilden unter anderem die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz.
Wer genau wissen möchte, welche Gebühren ab sofort anfallen, kann die vollständige Bekanntmachung als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.