Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Gebühren im Rathaus. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Das bedeutet konkret, dass die Stadt nun nach neuen Vorgaben Geld für öffentliche Leistungen erhebt. Welche Dokumente oder Services genau betroffen sind und wie hoch die neuen Kosten ausfallen, steht in der detaillierten Satzung.
Die Stadtverwaltung stützt sich bei diesem Beschluss auf verschiedene Gesetze, unter anderem auf die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und das Kommunalabgabengesetz. Die offizielle Bekanntmachung wurde bereits veröffentlicht.
Bürger, die wissen wollen, welche Gebühren für sie nun gelten, können das entsprechende PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.