Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Gebühren der Stadtverwaltung. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Diese Satzung regelt, welche Beträge die Bürger bezahlen müssen, wenn sie öffentliche Leistungen der Stadt in Anspruch nehmen. Die Entscheidung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, unter anderem auf der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und dem Kommunalabgabengesetz.
Wer genau wissen möchte, welche Gebühren für welche Dokumente oder Bescheinigungen nun anfallen, kann die vollständige Bekanntmachung als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.
Weitere Details zu den konkreten Preisänderungen liegen bislang nicht vor.