Bad Säckingen beschließt neue Verwaltungsgebührensatzung
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es eine neue Satzung für die Verwaltungsgebühren. Der Gemeinderat hat diese neue Regelung am 27. Juli 2026 beschlossen.
In dem Dokument geht es darum, wie die Stadt Gebühren für öffentliche Leistungen erhebt. Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bilden dabei verschiedene Gesetze, unter anderem die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz.
Die Stadt hat die neue Satzung offiziell bekannt gegeben. Die Details dazu sind in einem PDF-Dokument hinterlegt, das über die städtischen Kanäle abgerufen werden kann.
Weitere Angaben zu den konkreten Inhalten der Satzung liegen bislang nicht vor.