Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Gebühren der Stadtverwaltung. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
In dieser Satzung ist festgelegt, welche Gebühren die Stadt für ihre öffentlichen Leistungen erhebt. Die Grundlage für die Entscheidung bilden verschiedene Gesetze, darunter die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz.
Wer genau wissen möchte, welche Kosten nun für welche Leistungen anfallen, kann die vollständige Bekanntmachung als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.