Bad Säckingen führt neue Friedhofssatzung ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gelten ab sofort neue Regeln für die Friedhöfe. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Fassung der Friedhofssatzung beschlossen.
Die Stadt passt damit die örtlichen Vorschriften an das Bestattungsgesetz sowie die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg an. Auch Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie flossen in die neuen Regelungen ein.
Was genau sich für die Bürger bei den Bestattungen oder der Grabpflege ändert, geht aus dem vollständigen Dokument hervor. Die Stadt hat die neue Satzung zur Einsicht als PDF-Dokument veröffentlicht.
Interessierte können die Details der neuen Regelungen auf der offiziellen Webseite der Stadt einsehen.