Bad Säckingen führt neue Friedhofsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Kosten auf den Friedhöfen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen.
Die neuen Regelungen betreffen die Erhebung von Gebühren für Bestattungen und die Nutzung der Gräber. Das gilt für den Waldfriedhof und den Au-Friedhof. Auch die Friedhöfe in den Stadtteilen Obersäckingen, Wallbach sowie Harpolingen und Rippolingen fallen unter diese neue Satzung.
Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bilden unter anderem das Kommunalabgabengesetz und die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie die bestehende Friedhofsatzung der Stadt.
Wer genau wissen möchte, welche Gebühren nun anfallen, kann die vollständige Bekanntmachung als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.