Bad Säckingen führt neue Verwaltungsgebühren ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Kosten öffentlicher Leistungen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Das bedeutet konkret, dass die Stadt nun nach neuen Vorgaben Gebühren für verschiedene Verwaltungsleistungen erhebt. Die rechtliche Grundlage für diesen Schritt bilden unter anderem die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz.
Wer genau wissen möchte, welche Gebühren für welche Leistungen nun anfallen, kann die vollständige Bekanntmachung als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt einsehen.