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Bad Säckingen führt neue Friedhofssatzung ein

Der Gemeinderat hat die Regeln für die Friedhöfe in Bad Säckingen geändert. Die neue Fassung der Satzung wurde beschlossen.

In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Friedhöfe. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Fassung der Friedhofssatzung beschlossen.

Die Stadt stützt sich bei dieser Entscheidung auf das Bestattungsgesetz sowie die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Auch eine EU-Richtlinie für Dienstleistungen spielte bei der Neuerung eine Rolle.

Was genau in der neuen Satzung steht und welche Änderungen das für die Bürger bedeutet, geht aus dem vollständigen Dokument hervor. Die Stadt hat die Bekanntmachung als PDF-Dokument veröffentlicht, damit jeder die Details einsehen kann.

Weitere Angaben zu den konkreten Änderungen liegen bislang nicht vor.

Quelle: Bad Säckingen – zur Originalmeldung

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