Bad Säckingen führt neue Kurtaxe-Satzung ein
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Vorgaben für die Kurtaxe. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2026 eine neue Fassung der entsprechenden Satzung beschlossen.
Die Stadt stützt sich bei dieser Entscheidung auf die Gemeindeordnung sowie das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Abgabe im Kurort aktualisiert.
Die genauen Details der neuen Regelung sowie die offizielle Bekanntmachung sind als PDF-Dokument auf der Webseite der Stadt hinterlegt. Dort können sich Betroffene und Interessierte über die konkreten Änderungen informieren.
Weitere Angaben zu den genauen Inhalten der neuen Satzung liegen bislang nicht vor.