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Bad Säckingen führt neue Friedhofsgebühren ein

Der Gemeinderat hat die Kosten für Bestattungen und Grabnutzungen angepasst. Die neue Satzung gilt für mehrere Friedhöfe im Stadtgebiet.

In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) ändern sich die Kosten für die Bestattung und die Nutzung der Gräber. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

Die neuen Regeln betreffen nicht nur den Waldfriedhof und den Au-Friedhof. Auch die Friedhöfe in den Stadtteilen Obersäckingen, Wallbach sowie Harpolingen und Rippolingen fallen unter die neue Regelung.

Die Stadt stützt sich bei dieser Entscheidung auf das Kommunalabgabengesetz und die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie die bestehende Friedhofsatzung. Genau welche Beträge für die verschiedenen Leistungen nun gelten, ist in dem offiziellen PDF-Dokument der Stadt festgehalten.

Wer wissen möchte, wie hoch die Gebühren für ein Grab oder eine Beisetzung jetzt genau sind, kann die Bekanntmachung auf der Webseite der Stadt einsehen.

Quelle: Bad Säckingen – zur Originalmeldung

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