Bad Säckingen ändert Regeln für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Menschen, die in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt wohnen. Der Gemeinderat hat am 27. Juli 2026 eine entsprechende Änderung der Satzung beschlossen.
Diese Satzung legt fest, wie die Unterkünfte zu benutzen sind und welche Pflichten die Bewohner haben. Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bilden die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie das Kommunalabgabengesetz.
Wer genau wissen möchte, welche Punkte in der Satzung geändert wurden, kann das entsprechende PDF-Dokument in der Bekanntmachung der Stadt einsehen. Weitere Details zu den konkreten Änderungen liegen bislang nicht vor.