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Wenzenbach hebt Bebauungsplan Ost auf

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Der Gemeinderat hat entschieden: Der Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet Wenzenbach Ost ist nicht mehr gültig.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung bei der Bauplanung. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet „Wenzenbach Ost“ komplett aufzuheben. Das gilt auch für alle Ergänzungen, wie etwa die Erweiterung, das Deckblatt Nummer eins oder die Regelungen zur Flurnummer 615.

Der Weg zu dieser Entscheidung dauerte eine Weile. Bereits am 25. Februar 2025 startete der Gemeinderat das Verfahren zur Aufhebung. Danach gab es zwei Phasen, in denen sich die Bürger einbringen konnten. Die erste Beteiligung lief vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025. Eine zweite, förmliche Runde fand dann vom 9. März bis zum 10. April 2026 statt. Alle Anregungen und Einwände der Menschen vor Ort wurden am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen. Am selben Tag fasste der Gemeinderat den endgültigen Beschluss.

Mit der offiziellen Bekanntmachung tritt die Aufhebung nun in Kraft. Wer genau wissen will, warum der Plan gelöscht wurde und wie die Umweltbelange dabei berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zum Abruf bereit.

Wer lieber persönlich vorbeischaut, kann die Dokumente im Rathaus in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 einsehen. Die Verwaltung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Dienstags geht es dort noch bis 18 Uhr, donnerstags bis 16 Uhr.

Für Betroffene ist wichtig: Wer Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung sieht, muss dies innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde melden. Zudem gibt es Fristen für Entschädigungsansprüche bei Vermögensnachteilen. Diese müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres geltend gemacht werden, in dem der Nachteil entstanden ist.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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