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Wenzenbach hebt Bebauungsplan Gonnersdorf auf

Copyright und Urheber siehe Wenzenbach

Ein alter Bauplan für den Bereich am Führsamweg ist nicht mehr gültig. Der Gemeinderat hat die Aufhebung nun offiziell beschlossen.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung in der Bauplanung. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet „Gonnersdorf“ am Führsamweg wurde aufgehoben. Damit gelten die alten Regeln für dieses Gebiet nicht mehr.

Der Weg zu diesem Beschluss dauerte über ein Jahr. Schon am 25. Februar 2025 hatte der Gemeinderat das Verfahren zur Aufhebung gestartet. In den folgenden Monaten konnten die Bürger mitreden. Zuerst gab es eine Beteiligungsphase vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025, später folgte eine förmliche Beteiligung zwischen dem 9. März und dem 10. April 2026.

Alle Anregungen und Einwendungen der Bürger wurden am 23. Juni 2026 in einer öffentlichen Sitzung geprüft und abgewogen. Am selben Tag fasste der Gemeinderat den endgültigen Beschluss. Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt die Aufhebung nun offiziell in Kraft.

Wer genau wissen möchte, warum der Plan aufgehoben wurde und wie die Umweltbelange dabei berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zum Download bereit.

Alternativ kann man die Dokumente direkt im Rathaus in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 anschauen. Die Verwaltung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzliche Sprechzeiten gibt es dienstags von 15 bis 18 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr.

Für Menschen, die rechtliche Einwände gegen das Verfahren haben oder Entschädigungsansprüche geltend machen wollen, gelten bestimmte Fristen. Fehler im Verfahren müssen innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde gemeldet werden. Vermögensnachteile müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres geltend gemacht werden.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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