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Wenzenbach hebt Bebauungsplan Ost auf

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Der Gemeinderat hat entschieden: Der Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet Wenzenbach Ost ist nicht mehr gültig.

In Wenzenbach (Landkreis Regensburg, Bayern) gibt es eine Änderung in der Bauplanung. Der Gemeinderat hat den Bebauungs- und Grünordnungsplan für den Bereich „Wenzenbach Ost“ offiziell aufgehoben. Das gilt auch für alle Ergänzungen, wie die Erweiterung, die Änderung sowie die Regelungen zur Flurstück-Nummer 615 und das Deckblatt Nummer eins.

Der Prozess lief über einen längeren Zeitraum. Bereits am 25. Februar 2025 beschloss der Gemeinderat das Aufhebungsverfahren. Danach gab es zwei Phasen, in denen die Bürger mitreden konnten: Zuerst vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2025 und später vom 9. März bis zum 10. April 2026. Alle Einwendungen und Vorschläge wurden am 23. Juni 2026 geprüft und abgewogen. Am selben Tag fasste der Gemeinderat den endgültigen Beschluss zur Aufhebung.

Mit der aktuellen Bekanntmachung tritt die Aufhebung nun offiziell in Kraft. Wer genau wissen will, wie die Entscheidung zustande kam und wie Umweltbelange berücksichtigt wurden, kann die Unterlagen einsehen. Diese stehen auf der Homepage der Gemeinde unter www.wenzenbach.de/aktuelles zum Download bereit.

Wer die Dokumente lieber in Papierform sehen möchte, kann dies direkt im Rathaus tun. Die Unterlagen liegen in der Hauptstraße 40 in Zimmer 1.10 aus. Die Gemeindeverwaltung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzlich gibt es am Dienstag von 15 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr weitere Öffnungszeiten.

Für Menschen, die Fehler im Verfahren sehen oder Ansprüche geltend machen wollen, gibt es Fristen. Formelle Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde gemeldet werden. Entschädigungsansprüche wegen Vermögensnachteile müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Nachteil entstand, geltend gemacht werden.

Quelle: Wenzenbach – zur Originalmeldung

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