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Wehingen: Grillen und offenes Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze sind die Grillstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt ab dem 30. Juli für den gesamten Landkreis Tuttlingen.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Auch im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand darf kein Feuer entfacht werden. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, weshalb die Böden und der Wald extrem ausgetrocknet sind. Für die nächsten Tage werden wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Waldbrandgefahr zu senken.

Das Kreisforstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es klare Regeln für alle Waldbesucher: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind verboten. Wer raucht, muss darauf achten, keine Zigaretten aus dem Auto zu werfen. Zudem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle verbrannt werden.

Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollten nur auf den offiziellen Flächen stehen, da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras oder Laub entzünden können. Außerdem sollen Glasflaschen und Scherben wieder mitgenommen werden, weil diese wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.

Wer einen Brand entdeckt, soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 rufen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen. Die vollständige Verfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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