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Wehingen: Grillen und offenes Feuer im Wald verboten

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert ab sofort ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli gefährlich, im Wald Feuer zu machen. Die Böden sind durch die Hitze der letzten Wochen komplett ausgetrocknet. Da kaum Regen fiel, ist die Gefahr für Waldbrände extrem hoch. Selbst die kleinen Schauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.

Deshalb hat das Kreisforstamt eine offene Anordnung erlassen: Alle offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald sind gesperrt. Das Verbot gilt nicht nur mitten im Forst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort grillt oder offenes Feuer macht, verstößt gegen die Regeln. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Die Behörden warnen zudem vor anderen Gefahren. Wer Zigaretten aus dem Auto wirft, kann leicht einen Brand auslösen. Auch Glasflaschen und Scherben sind gefährlich, weil sie wie Brenngläser wirken können. Deshalb sollen Besucher ihren Müll unbedingt wieder mitnehmen. Außerdem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle wie Reisig verbrannt werden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, soll nur auf festen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.

Sollte es trotzdem brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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