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Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert nun ein Bußgeld.

Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das gilt für alle offiziellen Grillstellen und auch für den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Die Regelung läuft vorerst bis zum 31. August 2026.

Der Grund für das Verbot ist die Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Der Wald ist deshalb extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald ist, darf nicht rauchen. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.

Zusätzlich wird darum gebeten, Autos nur auf festen Parkplätzen abzustellen. Heiße Auspuffteile können trockenes Gras oder Laub sofort entzünden. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald hinterlässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da Glas wie eine Lupe wirken kann.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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