Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Waldbrandgefahr zu senken.
Das Verbot gilt nicht nur mitten im Forst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort grillt oder offenes Feuer nutzt, verstößt gegen eine Allgemeinverfügung. Das kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer mit dem Auto unterwegs ist, soll nur auf festen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Auch Zigaretten dürfen nicht aus dem Fenster geworfen werden. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie ein Brennglas wirken kann.
Zudem ist es derzeit verboten, Gartenabfälle oder Reisig zu verbrennen. Sollte es trotzdem brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Die vollständige Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Die Ermittlungen bei Verstößen übernimmt die zuständige Behörde.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung