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Wehingen: Grillen und offenes Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Ab sofort dürfen die offiziellen Grillstellen im Wald nicht mehr genutzt werden.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es im Wald brandgefährlich. In den nächsten Tagen werden wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Da es in den letzten Wochen kaum geregnet hat, ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Gefahr zu senken.

Deshalb hat das Kreisforstamt eine Anordnung erlassen: Ab dem 30. Juli 2026 sind alle offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt auch für einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort grillt oder Feuer macht, verstößt gegen die Regeln. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Das Forstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es klare Regeln für alle Waldbesucher. Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind verboten. Wer raucht, muss aufpassen: Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Zudem gilt im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober sowieso ein Rauchverbot.

Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollten nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Teile des Wagens trockenes Gras oder Laub entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie ein Brennglas wirken kann. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist derzeit untersagt.

Sollte es doch brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass dies als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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