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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert nun ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Sogar in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf kein Feuer mehr brennen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Der Grund für das Verbot ist die Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet und die Gefahr für Waldbrände ist sehr hoch. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.

Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf auf keinen Fall rauchen. Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.

Zusätzlich wird darum gebeten, Autos nur auf offiziellen Parkplätzen abzustellen. Heiße Auspuffteile können trockenes Gras oder Laub sofort entzünden. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald hinterlässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da Glas wie eine Lupe wirken kann. Alles muss wieder mitgenommen werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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