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Landkreis Tuttlingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze ist das Feuermachen im Wald ab sofort verboten. Die Sperrung gilt im gesamten Landkreis Tuttlingen bis Ende August.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern zu grillen oder Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat eine offizielle Anordnung erlassen, da die Waldbrandgefahr aktuell sehr hoch ist.

Der Grund für das Verbot ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr zu senken.

Das Verbot gilt nicht nur für die offiziellen Grillplätze im Wald, sondern für alle Feuerstellen. Auch im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand darf kein Feuer gemacht werden. Das gilt ebenso für mitgebrachte Grills oder Fackeln. Wer Gartenabfälle oder Reisig verbrennt, macht sich ebenfalls strafbar. Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August befristet.

Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer im Wald parkt, soll nur die offiziellen Flächen nutzen, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Zudem dürfen keine Zigaretten aus dem Fenster geworfen werden. Auch Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung ist auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen zu finden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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