Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Sogar in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf kein Feuer mehr entfacht werden. Die Regelung ist erst einmal bis zum 31. August befristet.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Das Forstamt warnt, dass die Gefahr von Waldbränden sehr hoch ist. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.
Das Kreisforstamt bittet die Menschen deshalb, besonders vorsichtig zu sein. Viele Brände entstehen nämlich aus Versehen. Deshalb gibt es klare Regeln: Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln nutzt, riskiert ein Bußgeld. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen, wie Reisig oder Ästen, ist untersagt. Wer im Wald raucht, muss extrem aufpassen; Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.
Zudem gibt es Tipps für alle Waldbesucher: Autos sollten nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Außerdem müssen alle Glasflaschen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.
Sollte es trotz der Verbote brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Anordnung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung