Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt für alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Auch im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand darf kein Feuer entfacht werden. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Böden sind stark ausgetrocknet. Da nun wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet werden, ist die Waldbrandgefahr extrem hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Forstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald ist, darf nicht rauchen. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Außerdem ist es verboten, Garten- oder Waldabfälle wie Reisig zu verbrennen.
Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollen nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, weil heiße Motorteile trockenes Gras oder Laub entzünden können. Zudem sollen Besucher ihren Müll wieder mitnehmen. Besonders Glasscherben können wie Brenngläser wirken und so einen Brand auslösen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Verfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung