Landkreis Tuttlingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August festgelegt.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen waren sehr hoch. Der Wald ist deshalb extrem ausgetrocknet. Da in den nächsten Tagen wieder über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr von Waldbränden sehr groß. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Verbot gilt nicht nur im Wald selbst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort grillt oder offenes Feuer nutzt, riskiert ein Bußgeld, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden können.
Das Kreisforstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer im Wald unterwegs ist, sollte auf folgende Punkte achten: Zigaretten dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden und es gilt ohnehin ein Rauchverbot im Wald. Autos sollten nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasscherben sind gefährlich, weil sie wie Brenngläser wirken. Deshalb soll jeder seinen Müll wieder mitnehmen.
Zusätzlich ist es untersagt, Gartenabfälle oder Reisig zu verbrennen. Wenn jemand doch einen Brand entdeckt, soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung