Zum Inhalt springen
newssofort.de

Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert jetzt ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund ist die Wetterlage: In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Der Wald ist deshalb extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot gilt nicht nur für die ausgewiesenen Feuerstellen, sondern für alles offene Feuer im Wald und in einem Bereich von 100 Metern zum Waldrand. Das bedeutet: Auch mitgebrachte Grills oder Fackeln sind tabu. Wer zudem Gartenabfälle oder Reisig verbrennt, macht sich ebenfalls strafbar.

Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer Zigaretten aus dem Auto wirft, kann leicht einen Brand auslösen. Auch Glasflaschen und Scherben sind gefährlich, weil sie wie Brenngläser wirken können. Autofahrer sollen zudem nur auf offiziellen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Wehingen

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Tuttlingen

Alle ansehen