Landkreis Tuttlingen sperrt Grill- und Feuerstellen im Wald
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern zu grillen oder Feuer zu machen. Das betrifft alle offiziellen Feuerstellen sowie den Bereich bis zu 100 Meter zum Waldrand. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald extrem ausgetrocknet. Die Experten sagen, dass kurze Regenschauer nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine Fackeln benutzen und keine Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.
Zusätzlich wird darum gebeten, nur auf offiziellen Parkplätzen zu halten. Heiße Autoteile können trockenes Gras oder Laub entzünden. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald hinterlässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da diese wie Brenngläser wirken können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung