Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Das Verbot bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Waldbrandgefahr zu senken.
Das Verbot gilt nicht nur mitten im Wald, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort grillt oder offenes Feuer nutzt, verstößt gegen eine Allgemeinverfügung. Das kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Das Kreisforstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollten nur auf festen Flächen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen im Wald liegen lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Scherben wie Brenngläser wirken.
Zudem ist es aktuell verboten, Gartenabfälle oder Reisig zu verbrennen. Wenn es trotzdem brennt, soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung