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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen der extremen Trockenheit und Hitze im Landkreis Tuttlingen gibt es ab sofort ein Feuerverbot im Wald. Wer trotzdem grillt, riskiert ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald zu grillen oder Feuer zu machen. Das gilt nicht nur für die offiziellen Grillplätze, sondern für den gesamten Wald und sogar für den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt klare Regeln: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind tabu. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.

Zudem sollten Autofahrer nur auf den offiziellen Parkplätzen halten. Heiße Auspuffteile können in dem trockenen Gras nämlich schnell einen Brand auslösen. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da diese wie Brenngläser wirken können. Alles muss wieder mitgenommen werden.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die offizielle Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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