Landkreis Tuttlingen sperrt Grill- und Feuerstellen im Wald
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern zu grillen oder Feuer zu machen. Das gilt für alle offiziellen Feuerstellen im Wald sowie für den Bereich bis zu 100 Meter zum Waldrand. Das Verbot läuft vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen waren sehr hoch. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Für die nächsten Tage werden wieder über 30 Grad erwartet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Kreisforstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine Fackeln benutzen und keine Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.
Besonders wichtig ist der Umgang mit Müll. Glasflaschen oder Scherben können wie Brenngläser wirken und das trockene Laub entzünden. Deshalb müssen Besucher ihren Müll wieder mitnehmen. Zudem sollen Autos nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen einsehbar.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung