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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert nun ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Sogar im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand darf kein Feuer mehr brennen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Die Forstbehörden warnen, dass die Gefahr von Waldbränden sehr hoch ist. Selbst kurze Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.

Das Forstamt bittet die Menschen deshalb, besonders vorsichtig zu sein. Es dürfen keine privaten Grills oder Fackeln in den Wald mitgenommen werden. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Zudem erinnert die Behörde an das Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Parken. Autos sollen nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasscherben sind gefährlich, weil sie wie Brenngläser wirken. Wer Müll im Wald hinterlässt, riskiert also ebenfalls einen Brand.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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