Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Sogar in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf keine Flamme mehr brennen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Die Experten warnen, dass selbst kurze Regenschauer nicht ausreichen, um die Waldbrandgefahr zu senken. Ein kleiner Funke könnte derzeit ausreichen, um ein großes Feuer auszulösen.
Das Forstamt bittet deshalb alle Besucher, besonders vorsichtig zu sein. Es dürfen keine privaten Grills oder Fackeln mit in den Wald genommen werden. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Zudem erinnert die Behörde an das Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom März bis Oktober gilt. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.
Ein weiteres Risiko sind Autos: Wer auf trockenem Gras oder Laub parkt, kann mit heißen Fahrzeugteilen einen Brand auslösen. Deshalb sollen die Wagen nur auf festen Parkflächen stehen. Auch Glasscherben sind gefährlich, da sie wie Brenngläser wirken können. Wer Müll im Wald hinterlässt, gefährdet die Natur.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung