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Wehingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt

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Wegen großer Waldbrandgefahr ist das Feuermachen im Landkreis Tuttlingen ab sofort verboten. Die Sperrung gilt bis Ende August.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Das Verbot gilt auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Vorerst bleibt diese Sperrung bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Böden sind komplett ausgetrocknet. Da nun wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr für Waldbrände extrem hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.

Das Kreisforstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine mitgebrachten Grills oder Fackeln benutzen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Zudem gilt bis zum 31. Oktober ein Rauchverbot. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.

Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollen nur auf den offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras oder Laub entzünden können. Außerdem müssen alle Besucher ihr Glas wieder mitnehmen, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Wenn es doch brennt, soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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