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Wehingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze ist das Feuermachen im Wald ab sofort verboten. Die Sperrung gilt im gesamten Landkreis Tuttlingen.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Gesperrt sind alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Das Verbot gilt auch in einem Bereich von bis zu 100 Metern bis zum Waldrand. Vorerst bleibt diese Regelung bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Böden sind komplett ausgetrocknet. Da nun wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr von Waldbränden extrem hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.

Das Kreisforstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine Fackeln oder eigene Grillgeräte benutzen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Zudem erinnert das Amt an das Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.

Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos sollen nur auf den offiziellen Flächen stehen, da heiße Teile des Fahrzeugs trockenes Gras oder Laub entzünden können. Außerdem sollen Besucher ihren Müll wieder mitnehmen. Besonders Glasscherben können wie Brenngläser wirken und so ein Feuer auslösen.

Wer einen Brand entdeckt, soll sofort die 112 anrufen und die Feuerwehr rufen. Wer sich nicht an die Sperrung hält, muss damit rechnen, dass dies als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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