Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das betrifft alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Auch in einem Bereich von 100 Metern zum Waldrand darf kein Feuer entfacht werden. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Böden sind komplett ausgetrocknet. Da nun wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet werden, ist die Gefahr von Waldbränden extrem hoch. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Das Kreisforstamt warnt, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es klare Regeln: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind tabu. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Zudem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle verbrannt werden. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Heiße Autoteile können trockenes Gras entzünden, weshalb man nur auf offiziellen Parkflächen halten soll. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald hinterlässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da diese wie Brenngläser wirken können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte es trotzdem brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung