Wehingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Das Verbot erstreckt sich zudem auf einen Bereich von bis zu 100 Metern bis zum Waldrand. Vorerst gilt diese Regelung bis zum 31. August.
Der Grund für die harte Maßnahme ist die Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Die Experten warnen, dass die Gefahr von Waldbränden sehr hoch ist. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.
Das Kreisforstamt bittet die Menschen deshalb, besonders vorsichtig zu sein. Neben dem Grillverbot gibt es weitere wichtige Regeln: Es dürfen keine Fackeln oder andere offene Feuer genutzt werden. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Zudem sollen Autos nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können. Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist ebenfalls untersagt.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Sperrung als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung