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Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze sind ab sofort alle Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt. Die Regelung gilt im gesamten Landkreis Tuttlingen.

Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen. Das gilt für alle offiziellen Feuerstellen und auch für den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August festgelegt.

Der Grund für das Verbot ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Brandgefahr zu senken.

Das Forstamt warnt, dass die meisten Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt klare Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind streng verboten. Wer raucht, muss besonders aufpassen; Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollten nur auf festen Flächen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.

Zudem dürfen keine Garten- oder Waldabfälle verbrannt werden. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald findet, sollte diese mitnehmen, da Glas wie ein Brennglas wirken und Feuer auslösen kann. Wenn es doch brennt, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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