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Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert nun ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab sofort verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Sogar im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand darf keine Flamme mehr brennen. Die Regelung tritt am 30. Juli 2026 in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. August.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen in den nächsten Tagen wieder auf über 30 Grad. Der Wald ist deshalb extrem ausgetrocknet. Das Forstamt warnt, dass die angekündigten kurzen Regenschauer nicht ausreichen, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Die Behörden bitten die Menschen daher, besonders vorsichtig zu sein. Wer mit dem Auto unterwegs ist, soll nur auf festen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Zudem dürfen keine Zigaretten aus dem Fenster geworfen werden. Auch Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist ebenfalls untersagt.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen. Verstöße gegen die Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Die Ermittlungen über die Dauer des Verbots laufen weiter, je nachdem, wie sich die Wetterlage entwickelt.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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