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Wehingen: Grillen und offenes Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gilt im Landkreis Tuttlingen ein striktes Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert jetzt ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Sogar in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf kein Feuer mehr brennen. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Die Experten warnen, dass die Waldbrandgefahr sehr hoch ist. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Gefahr zu senken.

Das Forstamt bittet deshalb alle Besucher, besonders vorsichtig zu sein. Es dürfen keine eigenen Grills oder Fackeln mit in den Wald genommen werden. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Wer raucht, muss aufpassen: Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden. Zudem sollten Autos nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie eine Lupe wirken kann.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen. Verstöße gegen die Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Die Ermittlungen zur aktuellen Gefahrenlage dauern an.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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