Wehingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Sogar im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand ist offenes Feuer untersagt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund für das Verbot ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, weshalb die Böden stark ausgetrocknet sind. Für die nächsten Tage werden wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet. Die wenigen Regenschauer, die vorhergesagt wurden, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden wirklich zu senken.
Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine Fackeln benutzen und keine Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan verboten.
Besonders vorsichtig sollen Autofahrer sein. Man darf nur auf den offiziellen Parkflächen halten, da heiße Autoteile trockenes Gras oder Laub entzünden können. Zudem sollen Besucher ihr Glas wieder mitnehmen, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung