Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Verbot betrifft nicht nur die ausgewiesenen Stellen im Wald, sondern auch den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln benutzt, verstößt gegen die Regeln. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan untersagt.
Das Forstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer Zigaretten aus dem Auto wirft, kann leicht einen Brand auslösen. Auch Glasscherben im Unterholz wirken wie Brenngläser und sind gefährlich. Außerdem sollten Autos nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung