Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Sogar in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand darf kein Feuer mehr brennen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Das Forstamt warnt, dass die Gefahr von Waldbränden sehr hoch ist. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen.
Das Forstamt bittet die Menschen deshalb, besonders vorsichtig zu sein. Wer mit dem Auto unterwegs ist, soll nur auf festen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Zudem dürfen keine Zigaretten aus dem Fenster geworfen werden. Auch Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können. Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist ebenfalls untersagt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen. Verstöße gegen die Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Die Ermittlungen der Behörden über die Dauer des Verbots dauern an, je nachdem, wie das Wetter im August wird.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung