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Landkreis Tuttlingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze ist die Waldbrandgefahr im Landkreis Tuttlingen sehr hoch. Ab sofort dürfen keine Feuer mehr gemacht werden.

Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es im Wald ab dem 30. Juli 2026 verboten, Feuer zu machen. Das gilt für alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Auch im Umkreis von 100 Metern zum Waldrand ist offenes Feuer untersagt. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr zu senken.

Das Kreisforstamt warnt, dass viele Waldbrände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt klare Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind verboten. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Zudem dürfen Autos nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.

Auch beim Müll ist Vorsicht geboten. Glasflaschen und Scherben wirken wie Brenngläser und können einen Brand auslösen. Sie müssen daher wieder mitgenommen werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen, Reisig oder Ästen ist ebenfalls verboten.

Wer einen Brand entdeckt, soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 rufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen einsehbar.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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