Waldwege im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen im Sommer befallenes Holz aus ihren Beständen holen, weil die Borkenkäfer zusetzen. Dafür planen sie oft neue Wege. Doch gerade in Moorwäldern gibt es dabei wichtige Regeln. Wer dort Fremdmaterial für einen Weg einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das gilt vor allem für gesetzlich geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete (Natura-2000-Gebiete), zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die untere Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in den Prozess einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Behörden prüfen den genauen Standort, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Eine Erlaubnis gibt es nur, wenn der Weg für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Moor zu entsorgen, ist verboten.
Je nach Boden gibt es verschiedene Bauweisen. In sehr nassen Bereichen bieten sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz an, die man später wieder entfernen kann. In trockeneren Zonen sind unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel möglich. Wichtig ist, dass das Material sortenrein und unbehandelt ist.
Kies ist in Moorbereichen nicht erwünscht, da der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Asphalt sind komplett verboten. Waldbesitzer sollten sich daher unbedingt abstimmen, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald, bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de oder auf der Seite des Landratsamtes unter www.landkreis-ostallgaeu.de.