Waldwegebau im Moor: Waldbesitzer müssen Genehmigung einholen
Viele Waldbesitzer wollen befallenes Holz aus ihren Beständen holen. Dafür ist oft ein neuer Weg nötig. In Moorbereichen gibt es dabei jedoch strenge Regeln. Wer hier Fremdmaterial einbringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anzeigen.
Das gilt vor allem für geschützte Biotope und sogenannte FFH-Gebiete, zu denen die meisten Moorwälder gehören. Zuständig für die Genehmigung ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die untere Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) werden in die Entscheidung einbezogen.
Ob ein Weg genehmigt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Dabei schauen die Experten auf den genauen Standort, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Die Behörden wollen verhindern, dass solche Wege nur genutzt werden, um Abfälle im Wald loszuwerden.
Je nach Boden gibt es verschiedene Möglichkeiten zu bauen. In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz, die man später wieder entfernen kann. In Übergangsbereichen sind unlackierte Ton-Dachplatten mit Geovlies eine Option. In trockeneren Abschnitten reichen oft reine Ton-Ziegel ohne Vlies aus. Wichtig ist, dass das Material sortenrein und unbehandelt ist.
Einige Materialien sind streng verboten. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt aus Abrissarbeiten oder Teerbeläge dürfen auf keinen Fall verwendet werden.
Waldbesitzer in Eggenthal (Landkreis Ostallgäu) sollten sich vor Baubeginn mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.
Quelle: Eggenthal – zur Originalmeldung